Durch Klick auf das Logo 

gelangen Sie zur Startseite der raffinierten Homepage.

STARTSEITE

GESCHICHTE

PHILOSOPHIE

LITERATUR

DIVERSES

GÄSTEBUCH

LINKS

SUCHE

Zugriffe 

seit dem 27.09.04
© 2004 by Raffi.
Last Update: 09.12.04
 

 
 

Prostitution im Mittelalter

Gliederung

1. Einleitung
2. Frauen im Mittelalter
3. Sexualität
4. Prostitutierte
5. Ambivalenz
6. Frauenhäuser
7. Schlusswort
8. Links
9. Bibliographie

1. Einleitung

Die von Gott geschaffene Ordnung der Welt, in der die Menschen einen bestimmten Platz einnahmen, prägte die mittelalterliche Gesellschaft. Die hierarchisierten sozialen Zugehörigkeiten, welche vor allem den spätmittelalterlichen Feudalismus kennzeichnen, bestimmten den sozialen und wirtschaftlichen Status der Individuen, wirkten je nach Stand einschränkend oder privilegierend und trugen auch zu einer Marginalisierung der Unterschichten bei. Randgruppen im Spätmittelalter lassen sich in verschiedene Gruppen einteilen: Menschen, welche einen unehrlichen Beruf ausüben, eine körperliche Signifikanz aufweisen, einer anderen ethnisch-religiösen Gruppe angehören oder dämonisierte Verfolgungsopfer, wie etwa Ketzer, Zauberer, Hexer oder Sodomiter, die in die Randständigkeit abgedrängt wurden.

Im Rahmen des Proseminars "Randständige in der mittelalterlichen Gesellschaft" bearbeiteten wir das Thema der Prostitution, der Prostituierten und der Frauenwirte. Die Vertreter dieser beiden Berufe lassen sich als Randständige zu denjenigen Menschen zählen, welche eine unehrliche Tätigkeit ausüben, zu denen man auch Lohnkämpfer, Spielleute, Henker, Bader, Chirurgen, Heilkünstler, Tierverschneider, Zöllner, Feldschäfer, Schinder, Abdecker, Hundeschläger oder Gassenfeger rechnet. Um der Frage der Prostitution und Frauenhäuser im Mittelalter nachzugehen, lag uns daran, diese zur allgemeinen Übersicht und Verständlichkeit zuerst im übergeordneten Thema der Frauen im Mittelalter zu situieren. Aus dieser Basis heraus, gingen wir über zur Sexualität im Mittelalter, um schliesslich zum Thema der Prostitution zu gelangen. Dabei versuchen wir einen Gesamtüberblick zu geben und uns in den Fragestellungen auf die wesentlichsten Punkte zu beschränken. Wir möchten einen Gesamtüberblick über die mittelalterliche Prostitution im Allgemeinen und die im Spätmittelalter aufkommenden Frauenhäuser im Speziellen darstellen. Es wäre vermessen, von einer kleinen Proseminararbeit Antwort auf alle in der Forschung strittigen Fragen zu erwarten. Vielmehr versuchen wir mit unserer Übersicht eine Grundlage zu schaffen, die als Ausgangspunkt für eine eingehendere Beschäftigung mit dieser Materie verwendet werden kann.

Die genauen Textstellen werden nicht genannt; ich weiss warum.


2. Frauen im Mittelalter

Obwohl Jesus den Aufzeichnungen gemäss - ganz im Gegensatz zu den rechtgläubigen Juden - auch in Frauenfrauen fortschrittliche Positionen vertrat und Frauen eine wichtige Rolle in der Frühzeit des Christentums spielten, sind die Frauen in der katholischen Kirche heute noch den Männern untergeordnet. Paulus' traditionalistische und patriarchalische Auffassung von der Frau siegte über Jesu' Auffassung, weil sie der Denkweise der Gesellschaft entsprach. Nach Tertullian, einem einflussreichen Kirchenlehrer, ist der Körper der Frau wie ein Tempel mit einer Kloake darunter, denn jede Frau ist eine Eva, das Tor des Teufels. Die Frau hatte ihre Schönheit zu verbergen, denn wenn diese auch kein Verbrechen war, da sie von Gott kam, musste man sie doch fürchten. So empfahl er Frauen jeden Alters das Tragen eines Schleiers, um die Männer nicht in Gefahr zu bringen. Er sprach dem weiblichen Wesen grenzenlose Begierde, Herrsch- und Verschwendsucht zu. Prompt sprach er die Frau auch noch an Jesus' Tod schuldig: «So leicht zerstörtest du den Mann, das Abbild Gottes. Wegen deiner Sünden musste sogar der Sohn Gottes sterben.» Diese und andere dogmatische und kanonischen Schriften der Kirchenväter führten in neuerer Zeit immer wieder zum Vorwurf der Frauenfeindlichkeit. Im Vergleich zu heute ist dieser gewiss berechtigt, doch in der damaligen Zeit wurde das nicht so wahrgenommen. Goetz räumt ein, dass Frauen im Mittelalter gegenüber Männern oft diskriminiert waren, doch von einer globalen Benachteiligung lasse sich nicht sprechen. Das Bild der "normalen" Frau lag irgendwo zwischen den beiden Extremen Eva und Maria.

Die beiden wichtigsten Lebensformen der Frau waren das Kloster (die geistliche Form) und die Ehe (die weltliche Form). Allerdings handelt es sich bei den beiden nicht um unvereinbare und undurchlässige Gegensätze. Vielmehr kam es oft vor, dass eine Frau anstatt einer zweiten Ehe sich einem Kloster anschloss.


2.1. Klosterleben

Obwohl der heilige Basilius als Verfasser der allerersten Klosterregel gilt, war es wohl seine Schwester Macrina, die den entsprechenden Einfall hatte. Es gab zweierlei Klöster: schwerreiche, von vornehmen Frauen bewohnte, mächtige Klöster sowie einfache, bescheidene und unbemittelte für die Töchter des einfachen Volkes. Natürlich wissen wir mehr über den ersten Typ, einerseits weil sich deren Nonnen bedienen liessen und daher eher die Musse zum Schreiben fanden, andererseits weil Kloster erst relativ spät für Nicht-Adelige geöffnet wurden.

Die Klöster waren die einzigen Orte, in denen ein Mädchen Unterricht bekommen konnte. Das war auch der Grund, warum Töchter vornehmer Familien sich oft nur für ein paar Jahre in Klostern aufhielten. Nicht selten gerieten diese gebildeten Mädchen, die Griechisch und Latein beherrschten, die Schriften von Platon, Seneca und den Kirchenvätern kannten und mehrere Instrumente spielen konnten, an die Seite ungebildeter Ehemänner, die nur mit dem Schwert umzugehen wussten. Andere gründeten aber auch eigene Orden, doch wurden die damit verbundenen Widerstände gegen Ende des Mittelalters immer grösser. Das vierte Laterankonzil, das 1215 unter Papst Innozenz III. abgehalten wurde, verbot die Gründung neuer Orden. Zeitgleich fielen der gewaltsamen Vernichtung der als Ketzer verfolgten Albigenser auch unzählige Frauen zum Opfer. Schliesslich wurden später auf reformiertem Gebiet alle Klöster aufgehoben.


2.2. Ehe

Ab dem 9. Jahrhundert begannen sich in Europa zwei Formen der Ehe zu durchdringen. Auf der einen Seite gab es die alte weltliche Ehe, die sich auf "Gesetze" gründete und deren Ziel die Erhaltung der bestehenden Produktionsverhältnisse war. Sie war eine äusserst ernste Angelegenheit, ging es doch um die Verschmelzung zweier Erblinien. Männer verhandelten mit Männern über die Köpfe der Frauen hinweg. Die zukünftige Frau musste unberührt sein, während beim Ehemann nicht nach den vorehelichen Eskapaden gefragt wurde. Bei den Verhandlungen ging es nicht zuletzt darum, der Ehefrau gute Bedingungen zu sichern, sollte sie von ihrem Mann verstossen werden.

Dieser häuslichen Moral stand die sich herausbildende geistliche Sicht gegenüber, die das zeitlose Ziel einer Beherrschung der Sitten verfolgte. Die Kleriker akzeptierten die Ehe als notwendiges Übel, aber nur unter der Bedingung, dass sie der Disziplinierung der Sexualität und der Bekämpfung der Unzucht diente. Dazu musste die Ehe von den beiden der christlichen Sichtweise zufolge schlimmsten Verderbtheiten freigemacht werden: zum einen von der Beschmutzung, die der Fleischeslust innewohnt, und zum anderen vom Wahnsinn einer zügellosen Liebe à la Tristan. Aus diesem Grund verfolgte die Kirche hartnäckig Liebesgetränke und anderes betörendes Gebräu. Andererseits wandte sich die Kirche gegen den Verstoss von Ehefrauen; sie verlangte lebenslange Monogamie. Die Verhandlungen sollten vereinfacht werden und den Akzent auf die Vereinigung zweier Seelen gelegt werden, auf den sog. "consensus." Im allgemeinen war die Ehefrau einige Jahre jünger als der Ehemann und es kam relativ häufig vor, dass die Ehefrau einem reicheren und berühmteren Haus entstammte als der Ehemann.


2.3. Vom Schicksal lediger Frauen

Bücher geht von einem Frauenüberschuss im späten Mittelalter aus, was aber in letzter Zeit vermehrt bestritten wurde und am Beispiel einiger Städte widerlegt werden konnte. Aufgrund der restriktiven Heiratspolitik und der Tatsache, dass bei weitem nicht so viele Frauen wie Männer eine geistliche Laufbahn einschlagen konnten, ist es wahrscheinlich, dass viele Frauen ledig blieben. Wenn diese der Unterschicht angehören, mussten sie in der Regel schwere Arbeit verrichten. Dabei wurde die Textilarbeit als die Frauenarbeit schlechthin aufgefasst, so dass die Spindel oft als Kennzeichen der Frau auf bildlichen Darstellungen zu finden ist.


3. Sexualität im Mittelalter

Da Sexualität als grundsätzlich sündhafter Trieb angesehen wurde, propagierten die Kirchenväter das Ideal der absoluten sexuellen Abstinenz. Die "fleischliche Begierde", die ihrer Meinung nach eine Folge der verlorenen paradiesischen Unschuld war, galt als Anreiz zum Beischlaf, der wiederum zur menschlichen Fortpflanzung nötig war. Somit waren alle neugeborenen Kinder von Geburt an mit der Erbsünde befleckt.

Das Mittelalter unterschied zwischen natürlichen und widernatürlichen Formen der Sexualität. Als natürliche galten zeugungsorientierte Handlungen und unter widernatürlicher Sexualität verstand man sexuelle Praktiken, die in keinem Fall zur Zeugung von Kindern führen konnten. Als einfache Unzucht galt der Bordellbesuch. Gefolgt wurde er vom Ehebruch, der Blutschande (Inzest) und schliesslich den Sünden wider die Natur, zu denen Thomas von Aquin Selbstbefriedigung, Zoophilie, Homosexualität und ungehörige Praktiken wie etwa Anal- oder Oralsex zählte.

Die Kirche hatte die Ehe gerade deshalb auf die Stufe eines heiligen Sakramentes gehoben, um diese als einzige Form der zugelassenen Sexualität unter Kontrolle zu halten. So finden sich auch oft in Predigen, Anleitungen an den Mann oder die Frau, wie sie ihre Rollen als Gatte oder Gattin wahrzunehmen haben. Während der Schwangerschaft und der Menstruation, aber auch an vielen kirchlichen Feiertagen waren sexuelle Handlungen verboten. Beim Geschlechtsverkehr sollten die Eheleute nur Fortpflanzung im Kopf haben. Empfanden sie dabei Vergnügen, waren sie bereits beschmutzt. Gemäss Papst Gregor I. "übertraten" sie auf diese Weise "das Gesetz der Ehe". Auch wenn die Eheleute kalt wie Marmor blieben, mussten sie sich anschliessend reinigen. Die Kirche drohte mit harten Strafen, sollten ihre Regeln missachtet werden. So predigte etwa Gregor von Tours, alle Missgeburten, Krüppel und schwächlichen Kinder seien in der Sonntagnacht gezeugt worden. Zwischen Theorie und Praxis herrschte damals wie heute eine grosse Kluft. Wie wir sehen werden, wurde z.B. die Prostitution toleriert und teilweise gar reglementiert.


4. Prostitution


4.1. Begriffsklärung

Der Begriff der Prostitution lässt sich vom griechischen "porneia", was soviel wie Unzucht oder Hurerei bedeutet, herleiten. Ferner besteht eine Verbindung zum mittellateinischen "prostibilis", was "sich feil bieten" heisst. Dieser sowie weitere Begriffe wie "prostibulum" (Dirne, Bordell) oder "prostituta" (Dirne) sind gemäss dem Lexikon des Mittelalters in der Frühneuzeit aufgekommen.

Der auch gebräuchliche Ausdruck "gemeine weyber" war durchaus wörtlich gemeint. Die Prostituierten musste nämlich jedem Freier zur Verfügung stehen. Frauenhäuser oder einzelne Prostituierte, die sich nur einem exklusiven Publikum vorbehalten wollten, wurden vom Stadtrat in der Regel hart angegangen.


4.2. Allgemeine Situation

Mittelalterliche Prostituierte sind ganz klar den Randständigen zuzuordnen. Sie waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen und oft der Vergewaltigung durch jugendliche Banden, Kunden, Frauenhändler, Zuhälter und Frauenwirte ausgesetzt, denn in der Rechtspraxis wurde die Vergewaltigung einer Frau aus der gleichen sozialen Schicht milder bestraft als die Vergewaltigung einer Frau aus einer höheren sozialen Schicht. Manche Prostituierte wurde durch künstlich herbeigeführte Verschuldung in eine sklavenähnliche Abhängigkeit versetzt.


4.3. Stigmatisierung

Um ehrbare Frauen von Prostituierten unterscheiden zu können, mussten letztere sich oft einer Kleiderordnung unterwerfen, die ihnen das Tragen bestimmter Schuhe, Bänder oder Schleier vorschrieb. Meistens waren diese Kennzeichnungen in den Schandfarben rot, gelb oder grün. Die Kleidervorschriften jeder Stadt waren allerdings verschieden. So mussten Prostituierte in Wien ein gelbes Tüchlein an der Achsel tragen, in Augsburg einen Schleier mit einem grünen Strich, in Frankfurt a. M. eine gelbe Verbrämung (Saum) und in Zürich und Bern verdeutlichte ein rotes Käppeli ihre niedrige Standeszugehörigkeit. Gelb ist also nicht grundsätzlich die Farbe der Prostituierten; denn auch Juden wurden teilweise mit dieser Farbe gekennzeichnet.


4.4. Der Weg in die Prostitution

Als häufigste Begründung, weshalb Frauen in die Prostitution gedrängt wurden, finden wir Armut. Das heisst aber nicht, dass diese eine Frau zwangsläufig in die Prostitution treiben musste. Als weitere Faktoren können sexuelles Fehlverhalten, wie wiederholter Ehebruch, voreheliche Schwangerschaft oder Vergewaltigung gesehen werden, denn wer sich solcher Vergehen schuldig machte, wurde bald als Hure bezeichnet. Obgleich es eigentlich verboten war, sind Fälle von Prostituierten bekannt, deren Eltern oder Ehemännern sie an ein Frauenhaus verkauft oder verpfändet hatten: «so ist eins ratsmeinung, ernnstlich und vestigelich, das hinfür kein frawenwirt, wirtin noch ymandt von iren wegen einich weibsbilde, das davor in dem gemeinen leben oder heusern wesentlich nit gwest wer, nicht kauffen, verpfenden noch drauff leyen sollen.[...] Auch soll hinfür der frawen wirt, wirtin oder ir gewalt wissentlich nit einnemen, herbergen oder halten einich frawen, die einen eeman hat oder die hie burgers kind sey.»

Es soll auch Zuhälter gegeben haben, die auf dem Land umherzogen, wo sie Mädchen mit falschen Versprechungen - zum Beispiel, dass sie einem reichen Mann vorgestellt würden, der sich eine Frau suche - in die Stadt lockten, wo sie zur Prostitution gezwungen wurden.


4.5. Möglichkeiten der Resozialisierung

Die Chancen der Dirnen aus dem Milieu zu entrinnen, waren äusserst gering. Eine genannte Möglichkeit für den Ausstieg für reuige Prostituierte war der Eintritt in ein Kloster, wobei die Frauen ihrem bisherigen Lebenswandel abschwören mussten. Der Rückfall in das unehrbare Leben wurde hart bestraft. De Brassie erwähnt das Beispiel einer dem Rückfall beschuldigten Frau, die zur Strafe in einen Sack gesteckt und so ertränkt wurde. Jedoch wurde sie den Gerichtsakten zufolge vorher noch auf eine allfällige Schwangerschaft hin untersucht. In Wien war es üblich, Frauen für dieses Vergehen in die Donau zu stürzen.

Die rechtlichen Grundlagen der Resozialisierung und noch viel mehr ihre Durchführung scheinen von Ort zu Ort verschieden gewesen zu sein. In manchen Städten wurde der Ausstieg aus dem Gewerbe für die Frauen erleichtert. Kirche und Gesellschaft boten den Prostituierten als Möglichkeit der Resozialisierung die Eheschliessung oder den Eintritt in ein dafür vorgesehenes Kloster oder Konvent. Dies wurde in Frauenhausordnungen und Reversen festgehalten. Der Frauenwirt sollte die Frauen nicht vom Ausstieg abhalten können - selbst wenn sie bei ihm verschuldet waren. Er musste die Frauen ziehen lassen, wenn sie selbst oder ihre Verwandten dies forderten. Dies hiess nun jedoch nicht, dass damit die Schulden einer Dirne getilgt waren. Die meisten Städte legten eine Summe fest, die es zum Freikauf zu entrichten galt, die in der Regel auf einen Gulden festgesetzt war. Überlingen, das erst im Jahre 1530 den Prostituierten eine Auslösung ermöglichte, erlaubte dem Frauenwirt daneben die Unkosten für die Beschaffung der Frau geltend zu machen: «[...]wann ir vatter, muter, bruder und schwester ir ausser dem hus begerten, so soll ich sy auch umb ein guldin daraus kommen lassen, [...] Ob si aber, so sy von mir ausser dem hus und darnach in ain ander gemain hus kem, so mecht ich mein schuld, die sy mir schuldig gewesen, wohl an sy erfordern...»

An diesen Bestimmungen scheint jedoch nicht wirklich festgehalten worden zu sein. Gibt es doch zahlreiche Beispiele von Prostituierten, die sich nur mit Hilfe von Aussenstehenden aus dem Frauenhaus begeben konnten. So soll nach Beate Schuster, 1507 in Konstanz eine Gruppe von Knechten das Abhandenkommen von vier Dirnen verschuldet haben, da sie den Frauenwirt unter einem Vorwand fortschickten und alle Lichter löschten. Weitere Berichte gibt es darüber, dass Gesellen mit einer Trommel ins Frauenhaus eingedrungen seien und ihnen darauf einige Prostituierte tanzend gefolgt und nicht mehr zurückgekehrt seien. Ein weiteres Beispiel für die Ohnmacht der Prostituierten sich aus dem Milieu zu befreien, gibt uns der Bericht über eine Frau, die als Küchenmagd für ein Frauenhaus angeworben, dann jedoch zur Prostitution gezwungen wurde. Sie konnte ihrem Schicksal nur dank der Hilfe eines verständnisvollen Freiers entkommen, der sie beim Frauenwirt freikaufte.


5. Ambivalenz

Der mittelalterlichen Haltung zur Sexualität entsprechend, sind Prostituierte grundsätzlich sündhaft. Einige Beispiele bestätigen die These einer Diskriminierung:

Trotzdem genossen die Prostituierten in gewissen Bereichen des alltäglichen Lebens der mittelalterlichen Gesellschaft durchaus auch Wertschätzung, was auf eine ambivalente Einstellung der Gesellschaft gegenüber der Prostitution schliessen lässt.

Die Prostituierten erhielten in der Gesellschaft also einerseits ein an Unglück und Verderben verbundenes Bild. Andererseits standen sie für Vitalität und Fruchtbarkeit. Gerade durch ihre von der Gesellschaft zugesprochenen heilbringenden Kräfte und die Verkörperung der menschlichen Sexualität und Fruchtbarkeit rückten sie in die Nähe des Numinosen . Diese Verbindung mit dem Numinosen erklärt von Neuem, warum den Prostiuierten positive und negative Kräfte nachgesagt werden.


6. Frauenhäuser


6.1. Geschichte der Frauenhäuser

Früh- und hochmittelalterliche Web- und Spinnhäuser, die sogenannten Gynäceen gelten als Vorläufer städtischer Bordelle. So stand noch in mancher Frauenhausornung geschrieben, dass die dort arbeitenden Prostituierten zu besonderen Anlässen oder in geregelten Abständen, eine bestimmte Menge Garn spinnen sollten. «dargegen soll mir ain jede des tags zwo andregen garns spinnen vnd zespinnen schuldig sein» Hinweise darauf sind auch in anderen Reversen der Frauenwirte aus Überlingen vorhanden. Mit Zunahme der Reisetätigkeit im Hochmittelalter nahm auch die Prostitution in Gasthäusern entlang der Hauptverkehrswege zu. Fahrende Frauen liessen sich dort nieder. Solche Lokale können ebenfalls als Vorläufer der späteren städtischen Frauenhäuser gesehen werden.

In Frankreich und Italien kann die typische Bordellprostitution bis ins 12. Jahrhundert zurückverfolgt werden, da die Städte in diesen Regionen schon beachtliche Ausmasse annahmen und sich eine komplexe Stadtkultur herausbilden konnte. So gab es in Städten wie Paris, Florenz oder Avignon zu jener Zeit schon mehrere Frauenhäuser, die sich innerhalb eines ausgewiesenen Stadtteils befanden. In Deutschland und England begann die Einrichtung von offiziellen Frauenhäusern dagegen erst im 13. und vor allem dann im 14. Jahrhundert.

Zur Lage der Frauenhäuser ist zu sagen, dass es sowohl randständig wie auch zentral gelegene Häuser gegeben haben muss. Dies war jedoch stark von der Region, der Ortschaft und der Zeit abhängig. Meist wurde jedoch die unmittelbare Nachbarschaft von Kirchen, Klöstern und Friedhöfen gemieden. Im 15. Jahrhundert musste in Leipzig ein Frauenhaus auf Drängen der ansässigen Dominikanermönche aus ihrer Nachbarschaft in ein anderes Quartier verlegt werden.


6.2. Frauenhaus als Institution

Das Frauenhaus stellte den Versuch dar, Prostitution durch Legalisierung zu kontrollieren. Angesichts der moralischen Vorstellungen zu jener Zeit, scheint dieses Unterfangen etwas schwierig. In der Frauenhausordnung von Nürnberg aus dem 13. Bis 14. Jahrhundert, wird die Problematik folgendermassen dargestellt: «ydoch nachdem umb vermeydung willen merers übels in der cristennhait gemeine weyber von der heiligen kirchen geduldet werden, und doch einem yeden wesen leydenlich masse und ordnung gepüren»

Die Idee, dass Prostitution nötig sei, um grössere Übel zu vermeiden, wird schon vom heiligen Augustinus behauptet: «Wenn du die Huren aus der Gesellschaft entfernst, wird die Hurerei sich überall verbreiten... Dirnen in der Stadt gleichen den Abwasserrinnen im Palast. Nimmst du sie heraus, so stinkt das ganze Schloss.»

Die Eigentumsverhältnisse waren ebenso wie die Formen der Verwaltung der Frauenhäuser sehr unterschiedlich geregelt. Eigentümer konnte die Stadt selbst beziehungsweise der Stadtrat sein. Oft blieben Frauenhäuser in Privatbesitz, wurden jedoch vom Rat verwaltet. Die Frauenhäuser wurden an einen Frauenwirt oder eine Wirtin verpachtet. Der Ertrag wurde nicht selten zur Besoldung von Amtsträgern verwendet. Manchmal kamen die Einnahmen auch einem geistlichen Besitzer zugute, was beweist, dass selbst ein Geistlicher, zum Beispiel der Erzbischof von Mainz, lehensrechtliche Ansprüche auf ein Frauenhaus besitzen konnte.


6.3. Bewohnerinnen

Im Frauenhaus waren nur unverheiratete Frauen zugelassen. Meist stammten sie aus einer anderen Stadt oder Region. Darüber hinaus waren in vielen Städten ortsansässige Frauen als Prostituierte nicht erwünscht, offensichtlich in der wohlbegründeten Sorge, ihnen nicht mit der notwendigen emotionalen Distanz begegnen zu können, wenn die persönlichen Lebensumstände der Frauen und ihre Herkunft bekannt waren. Wobei auch diese Regel wohl nicht ohne Ausnahme galt.

Die Prostituierten im Frauenhaus hatten im Unterschied zu anderen alleinstehenden Frauen keine materielle Not zu leiden, denn für ihre Ernährung und Kleidung hatte der Frauenwirt zu sorgen. Dies erschien wohl vor allem denjenigen Frauen als attraktiv, die schon am Rande des Existenzminimums lebten. «Auch soll der wirt und wirtin schuldig sein, die frawen, in irem has wonende, mit kammern, petgewanndt und zimlicher speyse zuversehen und inen teglich zwey male geben und zu einem yegelichen mal zwu zimlich richte; und für solche cost und speise sol ein ieglich gemeine fraw, in dem frawenhawss wonende, sie gebraucht sich der oder nit, dem wirte einer yeden wochen besunder zu geben schuldig sein zwen und viertzig pfennig.»


6.4. Frauenwirte

Mit der Anerkennung der Frauenhäuser, lebten nun dessen Bewohnerinnen unter der Herrschaft eines Mannes, der sie verteidigte und das Haus nach aussen vertrat. Diese Männer werden Frauenwirt genannt, manchmal war es auch eine Wirtin. Die Aufgabe dieses Vorstehers war es, für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Oft wurde dieses Amt von Angehörigen anderer Randgruppen, wie Scharfrichter oder Abdecker bekleidet. Wie die soziale Stellung mancher dieser Frauenwirte war zeigt ein Beispiel aus Koblenz. Dort wurde 1518 einer Tochter eines ehemaligen Frauenwirts das Bürgerrecht nicht anerkannt, da ihr Vater zum Zeitpunkt ihrer Zeugung als Frauenwirt tätig gewesen sei. Andere Dokumente aus Koblenz belegen, dass zahlreiche Frauenwirte in Steuerhinterziehungsfälle verwickelt waren.

Die Frauenwirte wurden zu Beginn ihres Amtsantritt vereidigt, auf dass sie die vom Rat bestimmten Reglemente auch einhielten. Diese waren zum Beispiel wie oben schon erwähnt die Abgabe von Nahrung und Kleidung und eines bescheidenen Lohnes. Weiter musste darauf geachtet werden, dass das Haus an besonderen kirchlichen Festtagen geschlossen blieb (diese variierten von Stadt zu Stadt). Weiter sollten Nürnberger Frauenwirte jeder Dirne ein wöchentliches Bad zukommen lassen: «Darzu soll der wirt schuldig sein, den frawen, in seinem haus wohnende, auff sein selbst und one der frawen cost alle wochen zum minsten ein bade zu machen und zu haben in seinem hause.»

Andernorts sollte der Wundarzt wöchentlich zur Untersuchung der Prostituierten geholt werden. Es gibt aber auch Berichte über Prostituierte, die sich verschuldet hatten, da der Preis der Kleider, die sie vom Frauenwirt erhalten hatten, ihren Lohn bei weitem überstieg. Der Frauenwirt musste deshalb seine Dirnen gut im Auge behalten, damit sie nicht einfach davon liefen und anderswo ihrem Gewerbe nachgingen: «Es soll auch der frawenwirt, ... einich weibsbild, in seinem haws wonende, nicht versperren oder noten, daheim zu bleiben, sunder sie mugen an heiligen tagen zu kirchen und zu anndern zeiten irer notturfft halben in die statt geen unverhindert, doch also, ob der wirt oder wirtin besorgte, das eynich derselben weiber, die im umb coste, claider oder annder, so sie bey im hat verwaren und versperren biss das sie wider anheims kompt.» Der Frauenwirt durfte dieser Ordnung gemäss also die Kleider und andere Wertgegenstände, der bei ihm verschuldeten Prostituierten unter Verschluss halten, bis sich diese wieder in seinem Haus einfand.


6.5. Kundschaft

Zur Kundschaft der Prostituierten zählten vor allem Gesellen, Studenten und andere unverheiratete Männer, da die Frauenhäuser eigentlich auch ihnen vorbehalten waren. Dennoch besuchten wohl auch Geistliche und verheiratete Männer oft das Bordell. Wurden solche Fälle aufgedeckt, gab es verschiedene Strafen, die verhängt werden konnten. Mancherorts wurden die Missetäter in einen Narrenkäfig gesteckt, an den Pranger gestellt oder der Stadt verwiesen.

Die Geistlichkeit kam allerdings - von einigen Zurechtweisungen abgesehen - meist ungestraft davon. Dies dürfte weniger auf die Sittlichkeit der Kleriker, sondern auf die Tatsache, dass sich der Rat im Falle einer Anzeige an den Bischof wenden musste, zurückzuführen sein. Im Jahre 1472 apellierte der Rat der Stadt Nördlingen an die Kleriker, den Besuch des Frauenhauses wenigstens nachts zu unterlassen. Bestraft wurden auch Prostituierte und deren Freier, wenn sie zu engen Kontakt miteinander pflegten. Sie wurden in diesem Fall meist für eine gewisse Zeit der Stadt verwiesen.

Die schwerwiegendsten Strafen drohten jedoch Ungläubigen (Juden, Türken und Mauren), die sich ins Frauenhaus wagten. Kastration , Brandmarkung oder sogar die Todesstrafe konnte die Folge davon sein. Dass aber auch in solchen Fällen der Rat durchaus beeinflussbar war, beweist folgendes Beispiel aus Konstanz. 1388 wurde dort ein junger jüdischer Mann zum Tode verurteilt, weil er im Bordell entdeckt wurde. Der Stadtrat erlaubte es seinem angesehen Vater dann aber, den Sohn freizukaufen.


7. Schlusswort

Wir sehen anhand dieser und anderer Beispiele, dass die Welt der mittelalterlichen Frauenhäuser nicht so geordnet war, wie es uns die verwendeten Quellen glauben machen mögen. Der Unterschied zwischen geschriebenem Recht und dem tatsächlich stattfindenden Alltag ist frappant. Es werden Ordnungen erlassen und Reverse unterzeichnet, doch was wirklich geschehen ist, kann anhand dieser kaum nachvollzogen werden.

Hat man sich nun einen Frauenwirt als umsorgten Vater oder aber als skrupellosen Frauenhändler vorzustellen? Waren mittelalterliche Frauenhäuser ein Ort der Ruhe und Ordnung, wo man sich zur Vermeidung grösseren Übels mit Prostituierten traf, oder vielmehr sündhafte Orte, an denen der Lust des Fleisches gehuldigt, Glücksspiel betrieben und Raufereien abgehalten wurden? Auf diese und weitere Fragen haben wir keine wirklich befriedigenden Antworten gefunden. Wir gehen aber davon aus, dass keine Erlasse grundlos verfasst wurden, d.h. all die Handlungen, die in ihnen erlaubt oder verboten werden, sind auch tatsächlich vorgekommen. So gesehen geben die Quellentexte aus Nürnberg und Überlingen doch eine recht grosse Informationsmenge ab.


8. Links

Raphael Fischer, Prostitution in der spätmittelalterlichen Schweiz, 2002.

Das älteste Gewerbe der Welt aus "Die dunkle Zeit / Das Mittelalter"

Frauen im Mittelalter - Artikel "Dirnen"

Mittelalternetzwerk enthält allerlei Texte zur Rolle der Frau im Mittelalter.

Beate vom Ballerbrink, Über die Farbe Gelb im Mittelalter, 1998.


9. Bibliographie

Durch Klick auf 

diesen Pfeil gelangen Sie zum Anfang dieser Seite, wo sich auch das Menü befindet.